Was tun?
Wir empfehlen folgende Vorgehensweise, wenn du gegen Probleme vorgehen willst:
- Informiere deine Jahrgangs-, Studiengangsvertretung oder FH-Vertretung und frag nach, ob bzw wie ähnliche Probleme in der Vergangenheit gelöst worden sind.
- Vereinbare einen Termin, bei dem du in Begleitung mit einer/einem StudierendenvertreterIn erscheinst.
- Bring dein Anliegen vor und präsentiere auch einen Lösungsvorschlag. Lass dich von deiner Studierendenvertretung unterstützen, da sie ExpertInnen im Umgang mit den Lehrenden sind und die Prüfungsordnung deines Studiengangs kennen.
Sollte das Gespräch nichts bringen, wende dich an die nächsthöhere Instanz, zB die Studiengangsleitung, und beginn das Spiel von vorne.
Du kannst dich weiters bei der Studierendenanwaltschaft oder dem Fachhochschulrat erkundigen, was diese zu deinem Fall sagen. Die Kontaktdaten findest du ganz unten.
Und natürlich kannst du dich auch jederzeit an die ÖH-Bundesvertretung wenden. Wir stehen dir zB unter fh@oeh.ac.at jederzeit zur Verfügung und beraten dich gerne! In unserem Team steht dir auch eine Juristin zur Verfügung und bei Bedarf schalten wir auch unsere Anwälte ein um dich gegenüber deiner FH zu vertreten. So konnten wir mithilfe unserer Anwälte schon einige Male erreichen, dass ungerechtfertigtereise einbehaltene Studiengebühren wieder zurück überwiesen wurden. Wir stehen hinter dir!
Noch ein allgemeiner Tipp bei Beschwerden: Bleibe bei Gesprächen ruhig und sachlich. Halte soviel wie möglich schriftlich fest (Problembeschreibung, Kommunikation, Gesprächsprotokolle etc.). Schreib Emails anstatt zu telefonieren und nimm immer jemanden zu Gesprächen mit, der Protokoll führt und dir den Rücken stärkt.
RSS-Feed abonnieren FH-Recht.at auf Facebook FH-Recht.at auf Twitter
