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Welche Bestimmungen gibt es beim Führen von Anwesenheitslisten?
Prinzipiell gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, die das Führen von Anwesenheiten vorgeben. Es kann aber sein, dass es FH-interne Bestimmungen diesbezüglich gibt. Es gilt dann, wenn es im Ausbildungsvertrag einen Verweis auf diese Bestimmung gibt und es an alle Studierende kommuniziert wurde.
Habe ich per Gesetz die Möglichkeit mir Vorlesungen von einer anderen FH oder Universität anrechnen zu lassen?
Nein, per Gesetz besteht diese Möglichkeit nicht, jedoch kann man die Anrechnung bei der Studiengangsleitung beantragen. Ob es dann genehmigt wird oder nicht ist je nach Studiengangsleitung und Vorlesung abhängig.
Wie ist die Bestimmung beim Führen von zwei gleichwertigen Titeln nach dem Bologna-System?
Auf der Seite des Wissenschaftsministerium steht folgendes: “Wurde einer Person derselbe akademische Grad – das heißt ein Grad mit demselben Wortlaut – mehrfach verliehen, so darf dieser Grad auch mehrfach geführt werden.”
Beispiele:
Josefa Müller, BA BA
Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Josef Berger
Detailliert kannst du dir das auf der Website des Bundesministeriums durchlesen.
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