Freistellung – Verhinderung – Karenzierung

Kann ich mich aufgrund von Schwangerschaft oder Erkrankung vom FH-Studium karenzieren lassen?

Eine Karenzierung wegen einer Schwangerschaft oder Erkrankung ist für 1 Jahr möglich und kann auf ein weiteres Jahr verlängert werden. Hierzu muss ein Antrag bei der Studiengangsleitung gestellt werden. Die Entscheidungskompetenz liegt bei der Studiengangsleitung. Sie kann im Einzelfall über Anliegen von Studierenden entscheiden und kann somit individuelle Vereinbarung mit dir treffen.

Kann ich mich aufgrund einer beruflichen Karrieremöglichkeit vom FH-Studium freistellen lassen?

Grundsätzlich wäre eine Freistellung für 1 Jahr möglich und kann auf ein weiteres Jahr verlängert werden. Hierzu muss ein Antrag bei der Studiengangsleitung gestellt werden. Sie kann im Einzelfall über Anliegen von Studierenden entscheiden und kann somit individuelle Vereinbarung mit dir treffen. Die Studiengangsleitung muss zwingende persönliche, gesundheitliche oder berufliche Gründe nach Möglichkeit zu berücksichtigen.


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