Wissenschaftliche Arbeiten
Habe ich gesetzlich das Recht den/die BetreuerIn meiner Bachelor-/ Masterarbeit zu wählen?
Nein, generell ist zu der Auswahl von BetreuerInnen der Bachelor/-Masterarbeiten im Gesetz nichts festgeschrieben. Meistens findest du solche Bestimmungen in der Prüfungsordnung deines Studienganges.
Habe ich gesetzlich die Möglichkeit nach einer zweiten Begutachtung der Bachelorarbeit zu verlangen?
Nein, im Gegensatz zu Universitätsstudierenden hast du kein verankertes Recht eine zweite Begutachtung zu verlangen. Es kann sein, dass du eine solche Bestimmung in der Prüfungsordnung findest, was jedoch an FHs sehr selten oder gar nicht der Fall ist.
Kann ich eine Verschiebung des Abgabetermins verlangen bzw. eine Verlängerung der Abgabefrist der Bachelor-/ Masterarbeit?
Gesetzlich ist zum Abgabetermin und möglichen Verschiebung nichts festgeschrieben. Solche Bestimmungen findest du in der Prüfungsordnung, meistens muss du einen Antrag an die Studiengangsleitung stellen.
Bin ich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen verpflichtet, meine Bachelorarbeit zu veröffentlichen?
Gesetzlich ist dazu nichts festgelegt, jedoch laut den Akkreditierungsrichtlinien des Fachhochschulrates sind alle wissenschaftlichen Abschlussarbeiten bei der FH abzugeben und nach spätestens 5 Jahren zu veröffentlichen. Du bist berechtigt deine Arbeit für längstens 5 Jahre sperren zu lassen, die Studiengangsleitung muss diesem Antrag stattgeben, wenn du glaubhaft machen kannst, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen von dir gefährdet sind.
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