Akkreditierungsrichtlinien

Die Akkreditierungsrichtlinien sind Richtlinien des Fachhochschulrates (FHR). Sie beinhalten grundsätzliche Bestimmungen über die Organisation von Prüfungen. Diese stehen über der Prüfungsordnung deines Studiengangs und müssen von ihr eingehalten werden. In ihnen ist zum Beispiel geregelt, dass es eine ausreichende Anzahl von Prüfungsterminen geben muss, diese rechtzeitig angekündigt werden, zeitnah zu den Lehrveranstaltungen stattzufinden haben und es insgesamt drei Prüfungsantritte gibt.

Die Akkreditierungsrichtlinien legen ebenso fest, welche Voraussetzungen für die erstmalige Akkreditierung eines Studienganges erforderlich sind. Die Erfüllung dieser Vorraussetzung weist ein Erhalter durch die Vorlage des so genannten Akkreditierungsantrages aus. In dem Antrag sind Zugangs- und Zulassungsbedingungen, Bedarf- und Akzeptanzanalyse, berufliche Tätigkeitsfelder, Qualifikationsprofil, didaktisches Konzept, Lehr- und Forschungspersonal, Curriculum, Prüfungsordnung u.v.m. geregelt. Er bildet die Grundlage des Studiengangs. Dabei sind „für die jeweils betroffenen Personengruppen relevante Teile des Antrages in geeigneter Weise offen zu legen.“

Viele Antworten auf Fragen von Studierenden finden sich in den Akkreditierungsanträgen, weshalb es sehr wichtig ist diese offen gelegt zu bekommen.

Die in den „Allgemeine Bestimmungen“ getroffenen Festlegungen des Fachhochschulrats (FHR) sind aber darüber hinaus gültig und konkretisieren das FHStG. Zu finden sind die Richtlinien auf www.fhr.ac.at.

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