Ausbildungsvertrag
Zusätzlich gibt es noch einige Rechte und Pflichten von Studierenden, die in den Ausbildungsverträgen festgelegt sind. Der Ausbildungsvertrag bewirkt eine Rechtsbeziehung zwischen Erhalter und Auszubildenden. Es ist ein privatrechtlicher Vertrag, der dem Prinzip der Privatautonomie unterliegt. Für gewöhnlich verpflichtet sich darin die Erhalter einen ordnungsgemäßen Studienbetrieb zu gewährleisten. Üblicherweise sind auch Ausschlussgründe festgelegt, diese sind jedoch genau zu konkretisieren. Es geht auch z.B. um die Benützung der FH-Infrastruktur, aber auch um die Festlegung von Ausschlusskriterium aus dem Studium. Beschwerden über den Ausbildungsvertrag sind immer privatrechtlich zu behandeln, natürlich unterstützt dich deine ÖH aber auch hierbei.
RSS-Feed abonnieren FH-Recht.at auf Facebook FH-Recht.at auf Twitter
