Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist ein wichtiger Bestandteil des Akkreditierungsantrages eines Studiengangs. Im FHStG finden sich jedoch keine inhaltlichen Bestimmungen über die Prüfungsordnung, sie konkretisiert die allgemeinen Bestimmungen der Akkreditierungsrichtlinien und stellt die genaueste Beschreibung der Prüfungsabläufe dar. Hier gibt es große Unterschiede von Studiengang zu Studiengang, manche Prüfungsordnungen sind drei, andere über 60 Seiten lang.

Natürlich ist es dein gutes Recht, die Prüfungsordnung oder den Studienplan deines Studienganges ausgehändigt zu bekommen.

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